Grundstücke
Bebaute und unbebaute Grundstücke – mit bestehendem, veränderbarem oder noch zu schaffendem Baurecht.
ANKAUF · HAMBURG UND METROPOLREGION
Sie möchten ein Grundstück oder eine Bestandsimmobilie veräußern? HSP7 prüft Ihr Angebot persönlich, vertraulich und mit kurzen Entscheidungswegen – auch bei komplexen Ausgangssituationen.
Erste Einschätzung in der Regel innerhalb von 48 Stunden
UNSER ANKAUFSPROFIL
Wir erwerben Grundstücke und Immobilien, deren städtebauliche, architektonische oder wirtschaftliche Perspektive über den gegenwärtigen Bestand hinausweist.
Bebaute und unbebaute Grundstücke – mit bestehendem, veränderbarem oder noch zu schaffendem Baurecht.
Wohn-, Misch- und Gewerbeimmobilien – leerstehend oder vermietet, mit nachhaltiger Entwicklungsperspektive.
Konversions-, Brach- und untergenutzte Flächen mit Potenzial für eine qualifizierte Neuordnung.
Objekte mit Möglichkeiten zur Sanierung, Umnutzung, Aufstockung oder Nachverdichtung.
Oder Projekte mit mindestens acht realisierbaren Wohneinheiten.
Hamburg und ausgewählte Standorte in der Metropolregion Hamburg.
Investitionsvolumen für Einzelankäufe und Projektentwicklungen.
Auch ungeklärte Planungsstände und anspruchsvolle Grundstückskonstellationen prüfen wir.
WARUM HSP7
Der Verkauf einer Immobilie verlangt mehr als einen Interessenten. Entscheidend sind belastbare Kompetenz, Diskretion und die Fähigkeit, auch komplexe Potenziale sicher zu beurteilen.
Persönliche Ansprechpartner, kurze Abstimmungswege und eine klare Kommunikation vom Erstkontakt bis zur möglichen Transaktion.
Wir bewerten nicht allein den Bestand, sondern auch Nachverdichtung, Umnutzung, Revitalisierung und städtebauliche Neuordnung.
Erfahrung mit Bebauungsplanverfahren sowie der Schaffung, Erweiterung und Veränderung von Planungsrecht.
Diskrete Prüfung, nachvollziehbare Prozesse und eine professionelle Abwicklung mit klar definierten nächsten Schritten.
DER WEG ZUR ENTSCHEIDUNG
Wenige Eckdaten genügen für eine erste Einordnung.
Analyse von Lage, Bestand, Nutzung und Planungsrecht.
Direkter Austausch über Bewertung und nächste Schritte.
Strukturierte Prüfung und transparente Transaktion.
Fragen zum Ankauf
Eine belastbare Ersteinschätzung beginnt mit den richtigen Fragen. Wir erläutern, welche Immobilien für HSP7 interessant sind, wie wir Entwicklungspotenziale einordnen und wie aus einem ersten Kontakt ein klar geführter Prüfungsprozess wird.
Wir prüfen bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohn-, Misch- und Gewerbeimmobilien sowie Konversions-, Brach- und untergenutzte Flächen in Hamburg und ausgewählten Lagen der Metropolregion. Im Mittelpunkt stehen Objekte ab etwa 1.500 Quadratmetern Grundstücksfläche oder mit einer Perspektive für mindestens acht Wohneinheiten. Das Investitionsvolumen kann bei Einzelankäufen und Projektentwicklungen bis zu 15 Millionen Euro betragen.
Ja. Fehlendes oder noch nicht ausgeschöpftes Baurecht ist nicht zwingend ein Ausschlusskriterium. Entscheidend ist, ob Lage, Umfeld, Erschließung und städtebauliche Einordnung eine tragfähige Entwicklung erwarten lassen. Wir prüfen, welcher planungsrechtliche Weg realistisch erscheint, welche fachlichen Untersuchungen erforderlich werden und ob Aufwand, Zeit und Risiko in einem vertretbaren Verhältnis zum möglichen Ergebnis stehen.
Eine belastbare Einordnung entsteht nicht allein aus einer überschlägigen Flächenberechnung. Wir betrachten den geltenden Bebauungsplan oder die Zulässigkeit im unbeplanten Innenbereich, vorhandene Genehmigungen, Erschließung, Immissionen, Abstandsflächen, Baumbestand, Mobilität und die Anforderungen des Umfelds. Daraus entwickeln wir ein erstes Szenario, das städtebauliche Qualität, technische Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit zusammenführt.
Grundsätzlich ja. Der heutige Zustand ist nur ein Teil der Betrachtung. Bei Bestandsimmobilien prüfen wir insbesondere Nutzungsstruktur, Mietverhältnisse, Gebäudesubstanz, Genehmigungslage und Möglichkeiten der Sanierung, Umnutzung, Aufstockung oder Nachverdichtung. Maßgeblich ist, ob sich aus dem Bestand eine rechtlich, technisch und wirtschaftlich verantwortbare Perspektive entwickeln lässt.
Nicht zwangsläufig. Solche Belastungen müssen in ihrer konkreten Wirkung auf Nutzung, Bebaubarkeit, Finanzierung und spätere Verwertung verstanden werden. Eine eingetragene Dienstbarkeit kann unerheblich sein, eine unscheinbare Baulast dagegen den Entwurf wesentlich begrenzen. Wir trennen deshalb früh zwischen lösbaren Rahmenbedingungen und Risiken, die das Vorhaben dauerhaft beeinträchtigen würden.
Für den Einstieg genügen regelmäßig die Adresse, ein Lageplan oder Grundbuchauszug, Angaben zu Grundstück und Bestand sowie vorhandene Miet-, Flächen- und Planungsunterlagen. Auch ein kurzer Hinweis auf bekannte Besonderheiten ist hilfreich. Fehlende Dokumente verhindern eine erste Einordnung nicht; sie werden im weiteren Verfahren gezielt ergänzt, sobald sich eine belastbare Ankaufsoption abzeichnet.
Innerhalb von 48 Stunden geben wir in der Regel eine erste Rückmeldung dazu, ob das Objekt grundsätzlich in unser Profil passt und welche Informationen für die weitere Prüfung benötigt werden. Diese Rückmeldung ist noch keine abschließende Bewertung und kein verbindliches Kaufangebot. Bei komplexen Sachverhalten benennen wir früh die entscheidenden Prüfpfade, statt eine vorschnelle Sicherheit zu vermitteln.
Der Wert eines Entwicklungsobjekts ergibt sich weder allein aus dem Bestand noch aus einer maximal denkbaren Bebauung. In die Einordnung fließen erzielbare Flächen und Nutzungen, Planungs- und Baukosten, Finanzierung, zeitlicher Vorlauf, bestehende Verpflichtungen und projektspezifische Risiken ein. Erst wenn diese Faktoren aufeinander bezogen sind, lässt sich eine Kaufpreisindikation formulieren, die auch im weiteren Verfahren Bestand haben kann.
Erbengemeinschaften, mehrere Eigentümer, laufende Mietverhältnisse oder noch offene öffentlich-rechtliche Fragen verlangen eine klare Struktur. Wir erfassen zunächst, welche Rechte, Zustimmungen und Abhängigkeiten für einen Verkauf tatsächlich maßgeblich sind. Anschließend wird der Ablauf so geordnet, dass technische Prüfung, wirtschaftliche Entscheidung und vertragliche Umsetzung aufeinander aufbauen. Ob eine tragfähige Lösung möglich ist, entscheidet stets der konkrete Einzelfall.
Objekt- und Eigentümerinformationen werden zweckgebunden und nur im für die Prüfung erforderlichen Kreis behandelt. Externe Fachleute werden erst einbezogen, wenn ihre Mitwirkung sachlich notwendig ist. Bei sensiblen Konstellationen kann der Informationsfluss vorab abgestimmt und durch eine Vertraulichkeitsvereinbarung ergänzt werden. Diskretion ist für uns keine Zusatzleistung, sondern Grundlage jeder seriösen Ankaufsprüfung.
Ja. Angebote professioneller Vermittler prüfen wir nach denselben sachlichen Maßstäben wie direkte Eigentümerkontakte. Voraussetzung ist eine transparente Beauftragungslage. Ein Provisionsanspruch entsteht nicht allein durch die Übersendung von Objektinformationen, sondern bedarf einer vorherigen eindeutigen Vereinbarung. Damit bleiben Rollen, Informationswege und wirtschaftliche Bedingungen von Beginn an nachvollziehbar.
Nach der ersten Einordnung stimmen wir den erforderlichen Prüfungsumfang und den Zugang zu den Unterlagen ab. Darauf folgen die vertiefte technische, rechtliche und wirtschaftliche Prüfung, die Klärung wesentlicher Bedingungen und gegebenenfalls eine Kaufpreisindikation. Besteht auf beiden Seiten Einigkeit, werden Vertragsstruktur, notwendige Zustimmungen und der notarielle Vollzug vorbereitet. Umfang und Dauer richten sich nach dem Objekt, nicht nach einem starren Standardschema.
KURZ BEANTWORTET
Für Eigentümer, die schnell wissen möchten, ob HSP7 der richtige Ansprechpartner ist. Jede Antwort steht für sich und gilt für Hamburg und die Metropolregion.
WO WIR ANKAUFEN UND ENTWICKELN
HSP7 entwickelt seit Jahren in Hamburger Wohnquartieren und kennt die planungsrechtlichen Besonderheiten der Bezirke. Wir prüfen Angebote im gesamten Stadtgebiet und in ausgewählten Gemeinden der Metropolregion.
Wandsbek mit Farmsen-Berne, Bramfeld, Rahlstedt, Volksdorf und Poppenbüttel. Hamburg-Nord mit Alsterdorf, Winterhude, Uhlenhorst, Eppendorf, Barmbek und Langenhorn. Eimsbüttel mit Lokstedt, Niendorf, Stellingen und Eidelstedt. Altona mit Nienstedten, Blankenese, Othmarschen, Ottensen und Rissen. Hamburg-Mitte mit Hohenfelde, Hamm, Horn und Wilhelmsburg. Bergedorf und Harburg mit ihren wachsenden Wohnlagen.
Norderstedt, Ahrensburg, Glinde, Reinbek, Wentorf und Geesthacht im Osten und Norden. Pinneberg, Halstenbek, Rellingen, Wedel und Schenefeld im Westen. Seevetal, Buchholz in der Nordheide und Winsen an der Luhe im Süden. Maßgeblich ist für uns nicht die Gemeindegrenze, sondern die Anbindung an Hamburg, die Nachfrage vor Ort und das städtebauliche Potenzial des Grundstücks.
Beispiele aus unserem Portfolio zeigen, welche Ausgangslagen wir in Wohnraum übersetzen: eine frühere Garagenfläche wurde zum Quartier An der Berner Au mit 36 Wohnungen, am Berner Heerweg entstand Baurecht für 39 Wohnungen und eine Kita, an der Elbchaussee in Nienstedten fünf Eigentumswohnungen am Hirschpark, in Farmsen-Berne, Alsterdorf, Hohenfelde, Lokstedt, Poppenbüttel und im Brauhausquartier Wandsbek weitere Wohnprojekte. Eine Übersicht finden Sie im Portfolio.
TYPISCHE AUSGANGSSITUATIONEN
Viele Eigentümer kommen nicht mit einem fertigen Exposé zu uns, sondern mit einer Situation. Genau dort setzen wir an. Die folgenden Konstellationen prüfen wir regelmäßig.
Mehrere Erben, unterschiedliche Interessen, ein Grundstück. Wir bieten einen Käufer, einen Preis und einen Notartermin und stimmen den Ablauf mit allen Beteiligten ab.
Ein Mehrfamilienhaus, dessen Instandhaltung die Erträge übersteigt, oder ein Sanierungsobjekt ohne Perspektive für den Eigentümer. Wir bewerten Neubau, Sanierung und Aufstockung gegeneinander und kaufen den Bestand, wie er steht.
Untergenutzte Flächen hinter der Straßenbebauung bergen oft das größte Potenzial. Das Quartier An der Berner Au ist auf einer früheren Garagenfläche entstanden.
Werkstatt, Lager, Autohaus oder Büro in einer Lage, die sich zum Wohnen entwickelt hat. Wir prüfen, ob sich Wohnnutzung planungsrechtlich herstellen lässt.
Das Betriebsgrundstück wird nicht mehr gebraucht oder die Nachfolge ist ungeklärt. Wir übernehmen Flächen auch mit laufender Nutzung und vereinbaren Übergabezeitpunkte, die zum Betrieb passen.
Einfamilien- und Doppelhäuser auf großen Parzellen in gewachsenen Wohnlagen. Wo das Umfeld es zulässt, entsteht aus einem Haus ein Mehrfamilienhaus, und der Kaufpreis bemisst sich am Potenzial, nicht am Altbau.
Unbebaute Restflächen, Eckgrundstücke und Blockinnenbereiche. Wir bewerten die Einfügung nach § 34 BauGB oder den Weg über einen Bebauungsplan.
Bestehende Mietverhältnisse sind kein Hindernis. Wir übernehmen Mieter, prüfen Umsetzungen und entwickeln Konzepte, die den Bestand respektieren.
SO ENTSTEHT EIN KAUFPREIS
Der Wert eines Entwicklungsgrundstücks ergibt sich nicht aus dem Bodenrichtwert allein, sondern aus dem, was darauf entstehen kann. Projektentwickler rechnen deshalb vom Ende her. Das Verfahren heißt Residualwertmethode und ist in vier Schritten erklärt.
Aus Bebauungsplan oder Umgebungsbebauung, Abstandsflächen, Stellplatzbedarf, Baumbestand und Erschließung ergibt sich die Wohnfläche, die sich auf dem Grundstück tatsächlich genehmigen lässt. Dieser Wert ist die wichtigste Stellgröße.
Die realisierbare Fläche wird mit den in der Lage erzielbaren Verkaufspreisen oder Mieten bewertet. In Hamburg wird bei größeren Vorhaben häufig ein Anteil geförderter Wohnungen erwartet, der in die Erlösplanung einfließt.
Baukosten, Planung, Genehmigung, Erschließung, Abbruch, Altlasten, Finanzierung, Vertrieb und Nebenkosten werden abgezogen. Je unklarer der Planungsstand, desto größer der Puffer für Zeit und Risiko.
Was nach Kosten und einer angemessenen Projektmarge übrig bleibt, ist der Betrag, den ein Entwickler für das Grundstück zahlen kann. Deshalb kann ein Grundstück mit gesichertem Baurecht deutlich mehr wert sein, als der Bodenrichtwert vermuten lässt, und ein Grundstück mit ungeklärtem Planungsrecht deutlich weniger.
Die Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Hamburg sind ein Anhaltspunkt, kein Kaufpreis. Sie bilden Durchschnitte ab und berücksichtigen weder das konkrete Entwicklungspotenzial noch Belastungen des einzelnen Grundstücks. Unsere Kaufpreisindikation legt die Annahmen offen, damit Sie die Herleitung nachvollziehen können.
DREI WEGE ZUM VERKAUF
Jeder Weg hat seine Berechtigung. Entscheidend ist, was Ihnen wichtig ist: Höchstpreis im Bieterverfahren, Diskretion, Geschwindigkeit oder Sicherheit in der Abwicklung.
Ein Ansprechpartner, keine Vermarktung, keine Besichtigungstermine mit Dritten. Die Prüfung erfolgt vertraulich, die Kaufpreisindikation kommt direkt vom Käufer, der das Projekt anschließend selbst entwickelt. Eine Provision fällt nicht an. Geeignet für Eigentümer, die Diskretion und einen klaren Ablauf schätzen.
Der Makler bereitet das Objekt auf, spricht mehrere Interessenten an und organisiert ein Bieterverfahren. Das kann den Preis heben, dauert aber länger, macht das Angebot am Markt sichtbar und kostet eine Provision, die bei Grundstücken frei verhandelbar ist. Auch Angebote über Makler prüfen wir, sofern die Beauftragung vorab klar ist.
Bauträger kaufen in der Regel Grundstücke mit vorhandenem Baurecht und kalkulieren auf den schnellen Abverkauf. Fehlendes Planungsrecht, Altlasten oder komplexe Eigentumsstrukturen sind dort häufig ein Ausschlusskriterium. HSP7 übernimmt diese Themen bewusst, weil die Baurechtsschaffung Teil unseres Geschäftsmodells ist.
Glossar
Planungsrecht, Grundbuch und Steuern haben ihre eigene Sprache. Die wichtigsten Begriffe erklären wir so, wie wir sie im Gespräch mit Eigentümern verwenden. Die Erläuterungen ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.
Bauland ist erschlossen und darf nach Bebauungsplan oder Umgebungsbebauung bebaut werden. Rohbauland ist für eine Bebauung vorgesehen, aber noch nicht erschlossen oder noch nicht neu geordnet. Bauerwartungsland lässt eine künftige Bebauung nur erwarten, etwa über den Flächennutzungsplan. Mit jeder Stufe steigt der Wert, und mit jeder Stufe sinkt das Risiko für den Käufer. HSP7 kauft auf allen drei Stufen, bewertet aber unterschiedlich.
Ein Bebauungsplan legt verbindlich fest, was auf einem Grundstück gebaut werden darf: Art und Maß der Nutzung, Baugrenzen, Geschosse, Dachform. Gibt es keinen Bebauungsplan, richtet sich die Zulässigkeit im Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch. Dann muss sich ein Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. In vielen Hamburger Stadtteilen gelten zudem ältere Baustufenpläne, deren Auslegung Erfahrung verlangt.
Mit einer Bauvoranfrage lässt sich vorab verbindlich klären, ob ein Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist, ohne bereits einen vollständigen Bauantrag zu stellen. Für Eigentümer kann ein positiver Bauvorbescheid den Wert des Grundstücks erheblich steigern. Ob sich der Aufwand vor dem Verkauf lohnt oder ob HSP7 die Anfrage im Rahmen des Ankaufs übernimmt, besprechen wir im Einzelfall.
Die Grundflächenzahl gibt an, welcher Anteil des Grundstücks überbaut werden darf. Die Geschossflächenzahl gibt an, wie viel Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche zulässig ist. Beide Werte bestimmen zusammen mit der Geschosszahl, wie viel Wohnfläche auf einem Grundstück entstehen kann, und damit unmittelbar den Grundstückswert.
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsicht, etwa die Übernahme von Abstandsflächen oder die Duldung einer Zuwegung für das Nachbargrundstück. Baulasten stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis, das in Hamburg bei den Bezirksämtern geführt wird. Sie können die Bebaubarkeit erheblich einschränken oder erweitern.
Ein Grundstück gilt als erschlossen, wenn es an eine öffentliche Straße sowie an Wasser, Abwasser und Energie angeschlossen ist. Für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen können Beiträge nach dem Baugesetzbuch erhoben werden. Ob Beiträge bereits abgegolten sind, klären wir im Rahmen der Prüfung mit der zuständigen Stelle.
In mehreren Hamburger Quartieren gelten soziale Erhaltungsverordnungen nach § 172 Baugesetzbuch. Dort sind Abriss, Umbau und die Umwandlung in Eigentumswohnungen genehmigungspflichtig. In bestimmten Gebieten steht der Stadt außerdem ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. Beides beeinflusst Ablauf und Zeitplan eines Verkaufs und wird von uns frühzeitig geprüft.
Das Grundbuch weist Eigentümer und Belastungen eines Grundstücks aus. In Abteilung II stehen Lasten und Beschränkungen wie Wegerechte, Leitungsrechte, Wohnrechte oder Vormerkungen, in Abteilung III die Grundschulden und Hypotheken. Ein aktueller Auszug ist die Grundlage jeder Prüfung und wird beim Grundbuchamt des Amtsgerichts beantragt.
Beim Erbbaurecht gehört das Gebäude dem Erbbauberechtigten, das Grundstück bleibt beim Eigentümer, der dafür einen Erbbauzins erhält. Erbbaurechte sind in Hamburg verbreitet. Sowohl der Verkauf eines Erbbaurechts als auch der Verkauf eines mit Erbbaurecht belasteten Grundstücks ist möglich, erfordert aber eine gesonderte Bewertung der Restlaufzeit und der Vertragsbedingungen.
Eine Kaufpreisindikation ist eine begründete, aber unverbindliche Preiseinschätzung auf Basis der vorliegenden Unterlagen. Sie dient als Grundlage für das Gespräch. Ein verbindliches Kaufangebot entsteht erst nach vertiefter Prüfung und wird in der Regel in einen notariellen Kaufvertragsentwurf überführt. Wir benennen Annahmen und Bedingungen offen, damit beide Seiten wissen, woran sie sind.
Grundstückskaufverträge müssen notariell beurkundet werden. Der Kaufpreis wird üblicherweise fällig, wenn die Auflassungsvormerkung eingetragen ist, Lastenfreistellungsunterlagen vorliegen und keine Vorkaufsrechte ausgeübt werden. Wer den Notar auswählt und welche Bedingungen gelten, stimmen wir mit Ihnen ab. Die Grunderwerbsteuer trägt in der Praxis der Käufer.
Beim Asset Deal wird das Grundstück selbst verkauft. Beim Share Deal werden Anteile an der Gesellschaft übertragen, der das Grundstück gehört. Für Privateigentümer ist der Asset Deal der Regelfall. Hält eine Gesellschaft das Grundstück, prüfen wir gemeinsam mit Ihren Beratern, welche Struktur wirtschaftlich und steuerlich sinnvoll ist.
Gewinne aus dem Verkauf privater Grundstücke sind nach § 23 Einkommensteuergesetz steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Ausnahmen gelten für selbst genutztes Wohneigentum. Bei geerbten Grundstücken zählt die Haltedauer des Erblassers mit. Ob und in welcher Höhe Steuern anfallen, sollten Sie vor dem Verkauf mit Ihrem Steuerberater klären. Wir stimmen den Zeitpunkt der Beurkundung gern darauf ab.
Ihr Angebot und Ihre Unterlagen werden ausschließlich für die Prüfung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Besichtigungen finden nur nach Absprache statt, Mieter und Nachbarn werden ohne Ihr Einverständnis nicht angesprochen. Auf Wunsch schließen wir vor dem Austausch von Unterlagen eine Vertraulichkeitsvereinbarung.
Beim Direktverkauf an HSP7 fällt keine Provision an. Bieten Makler oder andere Beauftragte ein Grundstück an, entsteht ein Provisionsanspruch gegenüber HSP7 nur, wenn dies vorab eindeutig und schriftlich vereinbart wurde. Die gesetzliche Teilung der Provision gilt nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser, nicht für unbebaute Grundstücke oder Mehrfamilienhäuser.
UNTERLAGEN
Für die erste Einordnung genügen Adresse und wenige Eckdaten. Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller und genauer wird die Kaufpreisindikation. Fehlende Dokumente beschaffen wir auf Wunsch mit Ihrer Vollmacht selbst. Unsere Ankaufskriterien, den Ablauf und Ihre Ansprechpartner finden Sie kompakt im HSP7 Ankaufsprofil 2026 (PDF, 4 Seiten), das Sie auch an Berater oder Miteigentümer weitergeben können.
VERTRAULICHE ERSTPRÜFUNG
Senden Sie uns Adresse und wenige Eckdaten. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 48 Stunden eine erste Einschätzung, persönlich, vertraulich und unverbindlich.
HSP7 Real Estate GmbH, Neuer Wall 34, 20354 Hamburg